Lebensversicherung als Erbe
Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. machte heute in einer Meldung darauf aufmerksam, dass Lebensversicherungen die an die Erben ausgezahlt werden der der Erbschaftsteuer unterliegen.
Wie es in der Meldung weiter hieß, würde keine Besteuerung der Versicherungsleistung erfolgen, wenn der Versicherungsvertrag von dem Bezugsberechtigten selbst abgeschlossen wurde. Versichern so Lebensgefährten als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter jeweils das Leben des anderen, so tritt im Todesfall keinerlei Besteuerung ein. Somit hoch interessant für nichteheliche Lebensgemeinschaften mit ihrer sonst hohen Besteuerung. Mehr Infos gibt der Ratgeber „Sterben mach Erben“ sowie „Sterben und Steuern“, je 8,00 Euro zzgl. je 1,10 Euro Versand, c/o DANSEF, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/244 3770, Fax.: 0911/244 3799
Wie es in der Meldung weiter hieß, würde keine Besteuerung der Versicherungsleistung erfolgen, wenn der Versicherungsvertrag von dem Bezugsberechtigten selbst abgeschlossen wurde. Versichern so Lebensgefährten als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter jeweils das Leben des anderen, so tritt im Todesfall keinerlei Besteuerung ein. Somit hoch interessant für nichteheliche Lebensgemeinschaften mit ihrer sonst hohen Besteuerung. Mehr Infos gibt der Ratgeber „Sterben mach Erben“ sowie „Sterben und Steuern“, je 8,00 Euro zzgl. je 1,10 Euro Versand, c/o DANSEF, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/244 3770, Fax.: 0911/244 3799
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