Krankenkassenbeitrag bald bei 15,5% ?
Der Schätzerkreis der aus Fachleuten des Bundesversicherungsamts, den Krankenkassen und des Ministeriums konnte sich heute nicht auf die erwartete Empfehlung über die Höhe des künftig einheitlichen Beitrages bei der gesetzlichen Krankenversicherung einigen. Diese wird dann wohl erst am Dienstag im Bundeskabinett gefällt werden welches dann den Entwurf zu der Rechtsverordnung absegnen soll. Allerdings hat Amtspräsident Josef Hecken entsprechend geäußert, dass eine Mehrheit der Experten einen Beitragssatz von 15,5 Prozent für angemessen gehalten habe.
Zur Zeit liegt der Satz bei durchschnittlich 14.9% welcher zu 14% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie 0.9% alleine vom Versicherten gezahlt werden. Hat das Bundeskabinett den Entwurf zu der Rechtsverordnung erst einmal beschlossen, hat der Bundestag 3 Wochen Zeit zum debattieren, eine weitere Einflussnahmemöglichkeit auf diesen Beitragssatz besteht allerdings nicht und liegt ganz beim Bundeskabinett.
Hintergund dieser ganzen Auseinadersetzungen um den neuen Beitragssatz ist die Gesundheitsreform nach der in Zukunft sämtliche Mitgliedsbeiträge in einen Gesundheitsfonds fließen um dann anschließend wieder an die einzelnen Kassen ausgezahlt zu werden. Kommt dann eine Krankenkasse mit dem ihr zugeteiltem Geld nicht aus, so kann sie einen Zusatzbeitrag festlegen, ebenso wie sie bei Überschüssen diese an den Versicherungsnehmer auszahlen kann. Fordert eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag so hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und es steht ihm frei die Krankenkasse zu wechseln. Warten wir also ab, was da kommen wird. Eines scheint jedoch sicher: Es wird teurer! (RL)
Zur Zeit liegt der Satz bei durchschnittlich 14.9% welcher zu 14% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie 0.9% alleine vom Versicherten gezahlt werden. Hat das Bundeskabinett den Entwurf zu der Rechtsverordnung erst einmal beschlossen, hat der Bundestag 3 Wochen Zeit zum debattieren, eine weitere Einflussnahmemöglichkeit auf diesen Beitragssatz besteht allerdings nicht und liegt ganz beim Bundeskabinett.
Hintergund dieser ganzen Auseinadersetzungen um den neuen Beitragssatz ist die Gesundheitsreform nach der in Zukunft sämtliche Mitgliedsbeiträge in einen Gesundheitsfonds fließen um dann anschließend wieder an die einzelnen Kassen ausgezahlt zu werden. Kommt dann eine Krankenkasse mit dem ihr zugeteiltem Geld nicht aus, so kann sie einen Zusatzbeitrag festlegen, ebenso wie sie bei Überschüssen diese an den Versicherungsnehmer auszahlen kann. Fordert eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag so hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und es steht ihm frei die Krankenkasse zu wechseln. Warten wir also ab, was da kommen wird. Eines scheint jedoch sicher: Es wird teurer! (RL)
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