Kreis der Riester-Sparer erweitert
Die Deueche Rentenversicherung Bund machte heute am 16.10.2008 darauf aufmerksam, dass durch das Eigenheimrentengesetz der Kreis der Förderbezugsberechtigten vergrößert wurde. Menschen die wegen voller Erwerbsminderung eine Rente von der ges. Rentenversicherung erhalten haben jetzt ein Anspruch auf Förderung.
Hierzu zählen auch Menschen mit einer Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit. Bisher konnten diese Menschen nur dann riesern, wenn ihr Ehegatte einen Riester-Vertrag abschloss. Entsprechenden Riester-Verträge müssen umgestellt werden um weiterhin die Förderung zu bekommen. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz sind diese Menschen nun unmittelbar förderberechtigt, müssen allerdings auch einen Mindesteigenbeitrag zahlen, um Förderung zu erhalten. Diese errechnet sich aus dem Vorjahreseinkommen.
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