Sicherungsfonds für Lebensversicherung
Am 22. Mai 2006 hat das Bundesministerium der Finanzen zwei Rechtsverordnungen verkündet die zur Errichtung des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer erforderlich waren.
Damit sind die Versicherungsnehmer ab sofort auch über einen gesetzlichen Sicherungsfonds in einem Insolvenzfall abgesichert.
Damit sind die Versicherungsnehmer ab sofort auch über einen gesetzlichen Sicherungsfonds in einem Insolvenzfall abgesichert.
Dieses dürfte das Produkt Lebensversicherung noch attraktiver machen.
Deregulierte Pensionskassen, die vergleichbare Rechnungsgrundlagen wie die Lebensversicherer verwenden, können nun auch dem
ges.Sicherungsfonds beitreten.
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