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Sicherungsfonds für Lebensversicherung

Geschrieben von admin • Montag, 22. Mai 2006 • Kategorie: Lebensversicherung

 

Am 22. Mai 2006 hat das Bundesministerium der Finanzen zwei Rechtsverordnungen verkündet die zur Errichtung des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer erforderlich waren.


Damit sind die Versicherungsnehmer ab sofort auch über einen gesetzlichen Sicherungsfonds in einem Insolvenzfall abgesichert.
Dieses dürfte das Produkt Lebensversicherung noch attraktiver machen. Deregulierte Pensionskassen, die vergleichbare Rechnungsgrundlagen wie die Lebensversicherer verwenden, können nun auch dem ges.Sicherungsfonds beitreten.

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