Am 22. Mai 2006 hat das Bundesministerium der Finanzen zwei
Rechtsverordnungen verkündet die zur Errichtung des gesetzlichen
Sicherungsfonds für die Lebensversicherer erforderlich waren.
Damit sind die Versicherungsnehmer ab sofort auch über einen
gesetzlichen Sicherungsfonds in einem Insolvenzfall abgesichert.
Dieses
dürfte das Produkt
Lebensversicherung noch attraktiver machen.
Deregulierte Pensionskassen, die vergleichbare Rechnungsgrundlagen wie
die Lebensversicherer verwenden, können nun auch dem
ges.Sicherungsfonds beitreten.