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Sterbegeld

Geschrieben von admin • Dienstag, 21. Februar 2006 • Kategorie: Vorsorge

 

Der Anspruch auf Sterbegeld wurde durch Gesetz vom 14. 11. 2003 (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG -, Bundesgesetzblatt I, S. 2190) mit Wirkung ab 1. 1. 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Das Bundessozialgericht die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog als wirksam und verfassungskonform bestätigt.


Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte am 21.2.06 in einer Pressemitteilung die inzwischen veröffentlichten Urteile vom Bundessozialgericht, da nun für alle betroffenen Rechtssicherheit bestände. Die beschlossenen Einschränkungen seien notwendige Maßnahmen gewesen, damit das Solidarsystem der ges. Krankenversicherungen bezahlbar bleibe.

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