Der Anspruch auf Sterbegeld wurde durch Gesetz vom 14. 11. 2003 (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG -, Bundesgesetzblatt I, S. 2190) mit Wirkung ab 1. 1. 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Das Bundessozialgericht die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog als wirksam und verfassungskonform bestätigt.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte am
21.2.06 in einer Pressemitteilung die inzwischen veröffentlichten
Urteile vom Bundessozialgericht, da nun für alle betroffenen
Rechtssicherheit bestände. Die beschlossenen Einschränkungen seien
notwendige Maßnahmen gewesen, damit das Solidarsystem der ges.
Krankenversicherungen bezahlbar bleibe.